Rechtsprechung
OVG Sachsen, 08.06.2010 - PL 9 A 351/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SächsPersVG § 9
Antragstellung, Rechtzeitigkeit, Wirksamkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahren über die Wirksamkeit eines verfrühten Weiterbeschäftigungsverlangens für die Zeit nach Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahren über die Wirksamkeit eines verfrühten Weiterbeschäftigungsverlangens für die Zeit nach Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 08.05.2009 - 9 K 1467/08
- OVG Sachsen, 08.06.2010 - PL 9 A 351/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2010 - PL 9 A 351/09
Dies wird im Beschwerdeverfahren zu klären sein.Auch die Beteiligte zu 5 hat in ihrer Zulassungsbegründung vom 24.7.2009 ausreichend im Sinne von § 88 Abs. 2 Satz 2 SächsPersVG i. V. m. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt, dass die Erfolgsaussichten der Beschwerde zumindest als offen zu beurteilen sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, NVwZ 2000, 1164; Beschl. v. 26.3.2007, NVwZ-RR 2008, 1). - BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 20.94
Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Verwaltungsgerichtliche …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2010 - PL 9 A 351/09
Die Auffassung des Verwaltungsgerichts steht zwar in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 9.10.1996, PersR 1997, 163 unter Bezug auf Beschl. v. 22.4.1987, PersR 1987, 189). - BVerwG, 22.04.1987 - 6 P 15.83
Weiterbeschäftigungsanspruch des Mitgliedes einer Jugendvertretung - Auflösung …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2010 - PL 9 A 351/09
Die Auffassung des Verwaltungsgerichts steht zwar in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 9.10.1996, PersR 1997, 163 unter Bezug auf Beschl. v. 22.4.1987, PersR 1987, 189).
- VG Meiningen, 09.02.2011 - 3 P 50020/10
Weiterbeschäftigungsverlangen eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
Schließlich kann der Antragsteller nicht erfolgreich einwenden, dass es der Schutzzweck des § 9 Abs. 2 BPersVG gebiete, nicht (mehr) auf die strikte Einhaltung einer Drei-Monats-Frist zu bestehen und vielmehr - in Angleichung an den in § 12 BBiG genannten Zeitraum - auch ein innerhalb von sechs Monaten vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses gestelltes Weiterbeschäftigungsverlangen als rechtswirksam anzusehen sei (so aber zu der mit § 9 Abs. 2 BPersVG vergleichbaren Vorschrift des § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2010 - 12 TaBV 23/10 - unter Hinweis auf die arbeitsgerichtliche Kommentarliteratur; vorgehend mit gegenteiliger Auffassung: ArbG Essen, Beschluss vom 15.12.2009 - 2 BV 67/09 - EzB BetrVG § 78a Nr. 13 - für das Personalvertretungsrecht im Beschwerdezulassungsverfahren noch offen gelassen: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 08.06.2010 - PL 9 A 351/09 - alle zitiert nach Juris).